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Home › Pressemeldungen › Mit Holz günstig und umweltschonend durch den Winter

Mit Holz günstig und umweltschonend durch den Winter

Veröffentlicht am 25. Oktober 2016 von VdZ e.V.

Wenn die Tage kürzer werden, erinnern brennende Kaminfeuer an die vielen guten Eigenschaften des Energieträgers Holz. Ob in Form von Pellets oder Holzscheiten, mit ihm heizt man kostengünstig und klimaschonend. Doch wer einen Holzofen verwendet oder mit selbst gesammeltem Holz sparen will, sollte ein paar Regeln beachten.

Es ist erstaunlich, wie viel Energie in Holz steckt: Ein Kubikmeter enthält dieselbe Heizkraft wie ein voller 200-Liter-Öltank. Und genau wie Öl kann man sich den nachwachsenden Rohstoff nach Hause liefern lassen, beispielsweise in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Kaminholz. Wer dagegen gerne Zeit in der Natur verbringt, kann das Holz auch selbst im Wald sammeln.

Die Lizenz zum Holz sammeln

Den dafür notwendigen „Holzleseschein“ kann man bei der Stadt, der Gemeinde oder dem Forstamt beantragen. Damit darf man Holz zusammentragen, das bei Waldarbeiten in öffentlichen Waldstücken der zuständigen Kommune liegen geblieben ist. Selber Bäume zu fällen ist in der Regel nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Die Kosten des Scheins, seine Gültigkeit und Bestimmungen sind je nach Kommune und Forstamt unterschiedlich. Bevor man das gesammelte Holz nach Hause mitnehmen kann, begutachtet ein Förster die Menge und berechnet den Preis.

Zuhause sollte das Holz zerkleinert werden, denn so bietet es den Flammen später beim Verfeuern eine größere Oberfläche. Doch zunächst muss es rund zwei Jahre zum Trocknen lagern. Dadurch sinkt der Feuchtigkeitsgehalt von rund 40 auf unter 20 Prozent. Das ist wichtig, damit das Holz leichter verbrennt und dabei weniger Schadstoffe freisetzt.

Holzöfen benötigen Schadstoff-Bescheinigung

Denn Holzheizungen sind zwar nahezu CO2-neutral, doch beim Verbrennen werden Kohlenmonoxid und Feinstaub ausgestoßen. Je feuchter das Holz, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt. Selbst bei einer Feuchtigkeit von 25 Prozent ist der Schadstoffausstoß noch um ein Vielfaches höher als bei trockenem Holz. Die Schadstoffe schaden der Feuerstätte selbst und der Umwelt. Deshalb ist es nach Angaben des Umweltbundesamts seit 2010 verboten, Holz mit einem Feuchtegehalt von über 25 Prozent zu verfeuern.

Um die Umwelt zu schützen, verpflichtet die Bundesimmissionsschutzverordnung Hersteller und Betreiber von Holzöfen außerdem, Grenzwerte für Emissionen einzuhalten. Wer einen Ofen besitzt, muss mit einer Bescheinigung vom Hersteller oder Schornsteinfeger nachweisen können, dass die Anforderungen erfüllt werden. Öfen, die die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid überschreiten, müssen bis 2018 stillgelegt werden.

Doch es gelten Ausnahmen, beispielsweise für privat genutzte Herde und Backöfen sowie für offene Kamine. Auskunft darüber, ob ein Ofen von der Verordnung betroffen ist, geben Ofen- und Luftheizungsbauermeister. Weitere Informationen über das Heizen mit Holz erhalten Verbraucher auf dem Service-Portal www.intelligent-heizen.info.

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VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Simone Jost
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
und Kampagne „Intelligent heizen“

Oranienburger Straße 3
10178 Berlin

Telefon: 030 / 27874408-0
simone.jost@vdzev.de

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Simone Eck
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