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Kein Risiko: Besserer Hoch­wasser­schutz für Heiz­öl­tank­anlagen

In Zeiten des Klimawandels steigt die Hochwassergefahr – und damit das Risiko für Gebäude- und Umweltschäden. Um dem vorzubeugen, wurden in diesem Jahr strengere Schutzmaßnahmen festgelegt. Was das für Ihre Heizölanlage bedeutet, erfahren Sie in unserem Tipp.

In Zeiten des Klimawandels steigt die Hochwassergefahr – und damit das Risiko für Gebäude- und Umweltschäden. Um dem vorzubeugen, wurden in diesem Jahr strengere Schutzmaßnahmen festgelegt. Was das für Ihre Heizölanlage bedeutet, erfahren Sie in unserem Tipp.

Wer nah an einem Fluss oder See lebt, genießt in der Regel die schöne Wohnlage. Manche Regionen leiden aber auch unter der Wassernähe – wenn ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. In den letzten Jahren ist die Gefahr sogar noch gestiegen – und verschärft sich immer weiter: Studien zufolge wird etwa im Neckarraum die Zahl von Hochwassern in den kommenden 30 Jahren um bis zu 50 Prozent ansteigen.

Bei vergangenen Hochwassern hat austretendes Heizöl große Schäden verursacht – und zwar nicht nur an den Gebäuden. Das Heizöl verunreinigte und belastete auch die Umwelt in hohem Maße. Im Januar 2018 trat deshalb das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch besondere Sicherheitsvorkehrungen und strengere Vorschriften das Schadensrisiko zu minimieren und Betreiber einer Ölheizung stärker in die Pflicht zu nehmen.

Handlungsbedarf in Überschwemmungs- und Risikogebieten

Wenn Sie mit Öl heizen und in einer von Hochwasser gefährdeten Region leben, sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage überprüfen zu lassen und gegebenenfalls nachzurüsten. So sieht es das am 5. Januar 2018 in Kraft getretene Gesetz vor. In welchem Zeitrahmen die Überprüfung stattfinden muss, hängt vom Standort der Anlage ab.

Die einzelnen Kreisverwaltungsbehörden haben neben Überschwemmungsgebieten nun auch Risikogebiete ausgewiesen. Zu den Überschwemmungsgebieten zählen beispielsweise Flächen zwischen einem Gewässer und einer Hochwasserschutzanlage (Deich). Mit Risikogebieten sind Flächen gemeint, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Heizöltankanlagen, die in einem der beiden Gebiete ihren Standort haben, müssen künftig hochwassersicher sein. Die Frist für die Prüfpflicht der Betreiber in Überschwemmungsgebieten endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033. Die neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter.

Sie können sich bei Ihrer Landesbehörde erkundigen, ob sich Ihre Heizöltankanlage in einem entsprechenden Gebiet befindet. Während der Neubau von Heizöltankanlagen in Überschwemmungsgebieten untersagt ist, kann in Risikogebieten eine Ölheizung neu errichtet werden – vorausgesetzt diese ist hochwassersicher.

So machen Sie Ihre Ölheizung hochwassersicher

Beim Lagern von Heizöl in Überschwemmungs- und Risikogebieten ist der Hochwasserstand (HQ100-Marke) für Ihr Gebäude entscheidend. Falls Sie die Möglichkeit haben, Ihre Heizölanlage in einem Raum aufzustellen, der sich oberhalb der HQ100- Marke befindet, ist das die sicherste Variante. Ansonsten bieten sich für den Hochwasserschutz zwei Möglichkeiten an: zusätzliches Abdichten des Aufstellraums oder die Verankerung der Tanks. Beim Abdichten werden alle Raumöffnungen für den anstehenden Wasserdruck und Rückstau mit speziellen Vorrichtungen versehen.

Verbindungsleitungen, Armaturen und Messgeräte müssen so konstruiert sein, dass im Überschwemmungsfall kein Wasser in den Tank gelangen kann. Außerdem muss der Behälter einem bestimmten Wasserdruck standhalten und die Entlüftungsleitungen müssen sich oberhalb der HQ100- Marke befinden.

Nicht ohne Fachbetrieb nachrüsten!

Zum Nachrüsten Ihrer Heizöltankanlage sollten Sie in jedem Fall einen Fachbetrieb hinzuziehen, denn nur dieser kann den Zustand Ihres Tankbehälters richtig beurteilen und die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist generell Vorsicht geboten. So sollten Sie Ihre Anlage regelmäßig auf mögliche Leckagen oder Risse hin überprüfen – auch wenn Sie in einem Gebiet ohne Hochwassergefahr leben.

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