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Haus­bau ab 2016: Höhere Ansprüche, ver­besserte För­der­ung

Hausbauer aufgepasst: Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. Zum 1. Januar 2016 haben sich die Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft. Dadurch sinkt der für Neubauten zulässige Energiebedarf. Wer den Bau eines Effizienzhauses plant, kann dafür ab April 2016 einen doppelt so hohen Förderkredit bei der KfW aufnehmen.

Hausbauer aufgepasst: Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. Zum 1. Januar 2016 haben sich die Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft. Dadurch sinkt der für Neubauten zulässige Energiebedarf. Wer den Bau eines Effizienzhauses plant, kann dafür ab April 2016 einen doppelt so hohen Förderkredit bei der KfW aufnehmen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt, welche energetischen Anforderungen beim Bau und bei der Sanierung von Gebäuden berücksichtigt werden müssen. Diese betreffen sowohl die Gebäudehülle als auch die Energieeffizienz der Anlagentechnik – wie zum Beispiel der Heizung. In der im Mai 2014 in Kraft getretenen Fassung der EnEV wurde unter anderem festgelegt, dass Neubauten ab dem 1. Januar 2016 höhere energetische Ansprüche erfüllen müssen. Für neue Wohngebäude heißt das konkret: Der jährliche Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung muss nun 25 % unter dem bisher zulässigen Wert liegen.

Bei der Errechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs wird nicht nur berücksichtigt, wie viel Energie im Haus selbst verbraucht wird, sondern auch wie viel Energie bereits bei Gewinnung und Transport der eingesetzten Energieträger anfällt. Kommen fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas zum Einsatz, wirkt sich das negativ auf den Energiebedarf des Hauses aus, da deren Bereitstellung viel Energie verbraucht. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird dagegen positiv bewertet. Mit effizienten Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermieanlagen lässt sich daher eine gute Energiebilanz in Neubauten erreichen, die auch den verschärften Anforderungen der EnEV entspricht. Die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert, das seit November 2020 gilt.

Anpassung der KfW-Förderung an neue EnEV-Standards

Besonders effiziente Neubauten fördert die KfW-Bank mit zinsgünstigen Krediten. Die Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ fällt je nach gewähltem KfW-Effizienzhausstandard unterschiedlich hoch aus. Die Standards richten sich nach den Vorgaben der EnEV an den Jahres-Primärenergiebedarf: Die Zahl 55 im Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ drückt beispielsweise aus, dass ein entsprechender Neubau einen Energiebedarf von nur 55 % des laut EnEV maximal erlaubten Bedarfs hat. Die erhöhten EnEV-Standards wirken sich deshalb auch auf die KfW-Förderung aus. Der aktuell niedrigste Standard, das „KfW-Effizienzhaus 70“, wird zum 1. April 2016 abgeschafft, dafür wird das „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ eingeführt. Wohngebäude, die diesen neuen Standard anstreben, müssen einen wesentlichen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen und vor Ort speichern können.

Hausbauer, die ab April 2016 eine KfW-Förderung beantragen wollen, müssen also höhere Anforderungen erfüllen. Immerhin können sie dann aber auch einen doppelt so hohen Förderkredit wie bisher aufnehmen: Denn zum 1. April steigt der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von aktuell 50.000 € auf 100.000 €.

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