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Augen auf beim Grund­stücks­kauf

Viele angehende Hauseigentümer achten neben dem Grundstückspreis auch auf Folgekosten, beispielsweise für den Energieträger. Nicht überall können sie diesen frei wählen. Das liegt an der Fernwärmevorschrift.

Viele angehende Hauseigentümer achten neben dem Grundstückspreis auch auf Folgekosten, beispielsweise für den Energieträger. Nicht überall können sie diesen frei wählen. Das liegt an der Fernwärmevorschrift.

Wer ein Haus kauft oder baut, macht sich auch über die laufenden Kosten Gedanken. Die Wahl der Heizung hat langfristig Konsequenzen für das monatliche Haushaltsbudget. In vielen Kommunen ist der Energieträger vorgeschrieben, hier gilt eine Fernwärmevorschrift. Derzeit gibt es im Bundesgebiet etwa 1.100 solcher Regulierungen.

Dadurch können Hausbesitzer bereits über die Wahl des Baugebietes oder den Grundstückskauf dazu verpflichtet werden, ausschließlich mit Fernwärme zu heizen. Das ist der Fall, wenn Städte und Kommunen diesen Energieträger bereits im Bebauungsplan festlegen. Die rechtliche Möglichkeit dazu besteht zumindest in allen Bundesländern. Doch der Gesetzgeber schreibt den Städten und Kommunen vor, zuvor die Argumente dafür und dagegen abzuwägen.

Keine rauchenden Kamine im Kurort

Ein Argument dafür können ökologische Gründe wie der allgemeine Klimaschutz sein. Denn bei der Fernwärme beziehen die Haushalte die Energie von einem zentralen Produzenten, nämlich in der Regel von den Stadtwerken. Durch den Bezug von Fernwärme unterbleibt eine individuelle Verfeuerung des Energieträgers im jeweiligen Haushalt. Das entspricht einer effizienteren Energiebilanz.

Auch rauchende Kamine können durch eine Fernwärmevorschrift in einer Gegend verhindert werden. Gerade in Ballungsgebieten oder Kurorten kann dies ein weiterer Grund für die Einführung der auch als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichneten Vorschrift sein.

Doch vielerorts sehen Kommunen davon ab, eine Vorschrift auszusprechen und setzen stattdessen auf die Freiwilligkeit der Haushalte. Denn durch die Fernwärmevorschrift erhalten die Stadtwerke als Energielieferanten im jeweiligen Gebiet objektiv betrachtet eine Monopolstellung. Um nicht in den Konflikt mit den Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts zu geraten, setzen vielerorts die Verantwortlichen von vornherein auf die Freiwilligkeit der Bewohner, Fernwärme zu verwenden. Diese sollen durch attraktive Energiepreise für die Fernwärmenutzung gewonnen werden.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet …

Generell ist dieser Energieträger jedoch vergleichsweise teurer als andere. Deshalb wirkt sich eine Fernwärmevorschrift auf die variablen Energiekosten eines Haushalts aus. Angehende Grundstückseigentümer sollten sich deshalb vor dem Kauf darüber informieren, ob vor Ort eine Regulierung besteht, die die Nutzung von Fernwärme vorschreibt und die damit verbundenen Vor- und Nachteile abwägen.

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