Ihr Leitfaden zur Heizungsmodernisierung

Förderungen der KfW Bankengruppe (KfW)

Die aktuellen Fördermittel der KfW

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Kombination von Einzelmaßnahmen gefördert. Dies gilt für die Optimierung / Erneuerung der Heizungsanlage aber auch für den Einbau / die Erneuerung der Lüftungsanlage. So können z. B. die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern die Förderung als günstige Finanzierung (Programm 152) oder als einmaligen Zuschuss (Programm 430) beantragen.

Infobroschüre Nr. 15

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch
die VdZ-Infobroschüre Nr. 15, die Sie
hier kostenfrei herunterladen können.


Was wird gefördert?

Mit beiden Programmen wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden gefördert, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Als förderfähige Einzelmaßnahme gilt in beiden Programmen:


Die Heizung

Die Erneuerung der Heizungsanlage* einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs.

* Einbau Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel mit Wärmetauscher oder Blockheizkraftwerk (BHW).

Förderfähig sind auch die zur vollen Funktion der neuen Heizungsanlage erforderlichen sonstigen Maßnahmen wie:

  • Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Entsorgung alter Heizkessel
  • Einbau von Pufferspeichern, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Neuer Fußbodenaufbau bei einem vorgesehenen Einsatz einer Fußbodenheizung
  • Hydraulischer Abgleich der Anlage laut EnEV 2009
  • Schornsteinanpassung

Die Lüftung

Gefördert wird die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage. Förderfähig sind folgende Lüftungsanlagen: Bedarfsgeregelte Abluftsysteme, die Feuchte-, CO2- oder Mischgasgeführt sind, zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeüberträger, Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude.

Lüftungsanlage

Die Konditionen im Kreditprogramm 152

Der Finanzierungsanteil bzw. Kreditbetrag beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten.

Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung [PAngV]) sind der Konditionenübersicht für KfW-Förderprogramme zu entnehmen (www.kfw.de/konditionen) oder können unter der Faxnummer 069 74 31-42 14 abgerufen werden. Der Zinssatz ist für die Zeit der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit fest.


Die Konditionen im Zuschussprogramm 430

Für die förderfähigen Investitionskosten wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, aber maximal mit 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.


Wie erfolgt die Antragstellung?

Für den Kredit: Für alle Maßnahmen ist das vom Antragsteller unterschriebene Antragsformular einzureichen. Dem Antragsformular ist unter anderem auch die ausgefüllte und vom Antragsteller und vom Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren" (Formularnummer 600 000 1780) beizufügen.

Für den Zuschuss: Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragsstellung zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.


Keine Fördermittel ohne Hydraulischen Abgleich!

Keine Fördermittel ohne Hydraulischen Abgleich!

Immer mehr Verbraucher fordern vor dem Hintergrund steigender Energiekosten den Hydraulischen Abgleich, denn er steigert die Effizienz sowie den Komfort der Heizung und senkt zugleich die Heizkosten. Für die Bewilligung von Fördermitteln beim BAFA und den neuen (ab 1.3.2011) KfW-Programmen 152 (Kredit) und 430 (Zuschuss) ist der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs zwingend. Er wird jetzt auch bei der Förderung von Dämmmaßnahmen zur Pflicht gemacht (siehe KfW-Auszug).

Zur VdZ-Infobroschüre Nr. 16 zum Hydraulischen Abgleich geht es hier.


Sonderförderung für Energieberatung: KfW-Programm 431

Mit dem Programm 431 "Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung" gewährt die KfW einen Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung bzw. Energieberatung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase.

Der Sachverständige muss mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:

Sonderförderung Energieberatung
  • Spezielle Detailplanungen, wie z. B. das Luftdichtheitskonzept und Lüftungskonzept, die Energiebedarfsrechnung für den Heizungsplaner.
  • Prüfung des Leistungsverzeichnisses/Angebotes für die Festlegung der zu erbringenden Leistungen, des Auftragsumfanges und der geforderten Qualität.
  • Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts inklusive "Blower Door Test".
  • Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der energetischen Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des Hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.

In welchem Umfang kann gefördert werden?

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit den Programmen "Energieeffizient Sanieren", Kreditprogramm 152 oder Zuschussprogramm 430.


Wo gibt es weitere Informationen und Antragsformulare?

Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.kfw.de

Infocenter der KfW
Für Antragsformulare in Papierform oder falls Sie Fragen zu den KfW-Programmen haben, steht Ihnen das Infocenter der KfW-Förderbank unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 zur Verfügung.

 

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