Die Kosten im Blick behalten
Bei einer neuen Heizung sollten Sie nicht nur den Anschaffungspreis vergleichen. Berücksichtigen Sie auch Planung und Installation, mögliche Anpassungen an Heizflächen oder Gebäudehülle, Wartung, Strom- und Brennstoffkosten sowie die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Bei Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen kommen der CO2-Preis, , mögliche Veränderungen der Netzentgelte und die ab 2029 geltenden Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe hinzu. Deren künftige Preise und Verfügbarkeit sind schwer vorhersehbar. Heizsysteme mit erneuerbaren Energien können höhere Investitionskosten verursachen. Wie sich ihre laufenden Kosten entwickeln, hängt unter anderem vom Energiebedarf, den Energiepreisen und der Anlagenauslegung ab. Lassen Sie deshalb mehrere Varianten anhand der Gesamtkosten über einen längeren Zeitraum vergleichen.
Eine schrittweise Erweiterung des Heizsystems kann sinnvoll sein, wenn Speicher, Regelung und Hydraulik von Beginn an darauf ausgelegt werden. Förderbedingungen sollten bereits bei der ersten Planungsstufe berücksichtigt werden.
Einige Heizsysteme, zum Beispiel eine Erdwärmepumpe, sind in der Anschaffung preisintensiver, können aber langfristig geringere laufende Kosten verursachen. Die Wärmepumpe nutzt die im Erdreich gespeicherte Umweltwärme, um mithilfe von Strom Wärme zu erzeugen. So müssen für den Betrieb der Wärmepumpe nicht zusätzlich Brennstoffe eingekauft werden. Wenn Sie langfristig möglichst günstig heizen möchten, sollten Sie neben dem Anschaffungspreis auch die laufenden Kosten der neuen Heizung berücksichtigen. Interessieren Sie sich für eine neue Heizung mit Gas, Öl oder Pellets, schauen Sie sich vorab die allgemeine Preisentwicklung der vergangenen Jahre für diese Brennstoffe an und vergleichen Sie Preise verschiedener Lieferanten.
Heizung erneuern mit der passenden Förderung
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude können private Eigentümer den KfW-Zuschuss 458 beantragen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von der ausgetauschten Heizung und vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zusätzliche Boni erhalten. Der maximale Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen und den geltenden Förderbedingungen ab.
Für die erste Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Der Höchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sind seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Rein fossil betriebene Gas- und Ölheizungen erhalten keinen BEG-Zuschuss.
Vor der Antragstellung benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung sowie einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW weiterhin Förderkredite an.
Wie für alle Schritte bei der Heizungsmodernisierung gilt auch beim Thema Finanzierung: Planen Sie diese frühzeitig und lassen Sie sich dabei vom Fachbetrieb beraten. Für den KfW-Zuschuss 458 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Bei der Suche nach der passenden Förderung für die neue Heizung hilft Ihnen unser Fördermittel-Tool weiter.
Alternativ zur BEG kann für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen. Für dieselben Kosten können jedoch nicht gleichzeitig ein BEG-Zuschuss und die steuerliche Förderung genutzt werden. Welche Variante günstiger ist, sollte vor Beginn der Maßnahme geprüft werden.
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