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Stärkere För­der­ung für energie­effizien­tes Bauen

Der Gesetzgeber hat die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärft: Ihr jährlicher Energiebedarf muss nun um ein Viertel geringer sein als bisher. Zum 1. April passt die KfW-Bank daher ihre Förderkonditionen an die strengeren Vorgaben an. Wer ein KfW-Effizienzhaus baut oder erwirbt, kann dann einen doppelt so hohen Kredit beantragen.

Der Gesetzgeber hat die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärft: Ihr jährlicher Energiebedarf muss nun um ein Viertel geringer sein als bisher. Zum 1. April passt die KfW-Bank daher ihre Förderkonditionen an die strengeren Vorgaben an. Wer ein KfW-Effizienzhaus baut oder erwirbt, kann dann einen doppelt so hohen Kredit beantragen.

Bis 2050 möchte die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Das heißt: Der Energieverbrauch in Gebäuden soll sich dann kaum mehr auf die CO2-Konzentration in der Atmosphäre auswirken. Dies ist auch das Ziel der verschärften energetischen Anforderungen, die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 2016 an Bauherren stellt. Die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert, das seit November 2020 gilt.

Mit moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien lassen sich die gestiegenen Ansprüche der EnEV problemlos erfüllen. Wenn Sie mit Weitblick planen, kann Ihr Neubau sogar schon heute den Standards von morgen entsprechen. Und: Das Plus an Effizienz wird von der bundeseigenen KfW-Bank mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert – ab 1. April in noch größerem Umfang.

KfW führt neuen Effizienzhaus-Standard ein

Die KfW bietet im Programm „Energieeffizient Bauen“ Kredite für verschiedene Effizienzhaus-Standards an. Diese richten sich nach den EnEV-Vorgaben für den jährlichen Primärenergiebedarf eines Gebäudes. Ein „KfW-Effizienzhaus 40“ hat zum Beispiel einen Energiebedarf von nur 40 % des laut EnEV maximal zulässigen Bedarfs.

Zum 1. April nimmt die KfW den bisher niedrigsten Standard – das „KfW-Effizienzhaus 70“ – aus dem Programm, da dieser kaum noch unter dem im Januar angehobenen Niveau des EnEV-Standards liegt. Dafür wird mit dem „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ ein neuer Höchst-Standard eingeführt. Um diesen zu erreichen, muss ein Teil des Energiebedarfs am Gebäude selbst erzeugt und gespeichert werden. Beim Bau eines „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ winkt ein besonders attraktiver Tilgungszuschuss: Kreditnehmer bekommen 15 % (bis zu 15.000 €) der Kreditsumme erlassen.

Höhere Kredite, mehr Sicherheit

Um Hausbesitzern größere Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen, hebt die KfW zum 1. April darüber hinaus den maximalen Förderbetrag von aktuell 50.000 auf 100.000 € pro Wohneinheit an. Außerdem kann ab April bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 20 oder 30 Jahren gewählt werden, ob der vergünstigte Zinssatz für die ersten 10 oder die ersten 20 Jahre festgeschrieben werden soll. Danach wird der Zinssatz den auf dem Markt üblichen Konditionen angepasst. Bisher galt die Zinsbindung nur für die ersten 10 Jahre.

Auf der Website der KfW können Sie sich genauer über das Programm „Energieeffizient Bauen“ informieren.

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