Ihr Leitfaden zur Heizungsmodernisierung

Förderung im Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Aktuelle Fördermittel im "Marktanreizprogramm" (MAP):
Einsatz von Erneuerbaren Energien bei der Beheizung von Wohngebäuden

Im Rahmen des so genannten Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien hat das Bundesumweltministerium zum 15. März 2011 die Förderkonditionen verbessert. In Verbindung mit einer Heizungsmodernisierung im Wohngebäudebestand wird der Einsatz von Solarthemieanlagen, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert. Voraussetzung ist, dass für das Gebäude vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt, und vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Einige Änderungen der Konditionen sind allerdings nur bis zum Jahresende 2011 gültig. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) kann diese erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden.

VdZ-Infobroschüre

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die
aktuelle VdZ-Infobroschüre Nr. 12 (Stand März 2011),
die Sie hier kostenfrei herunterladen können.


Solarkollektor

Was hat sich bei den Förderkonditionen geändert?

Solarkollektoranlagen
Die Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wurde bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs) auf 120 Euro/m² befristet erhöht. Danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².

 

Kesseltauschbonus
Darüber hinaus wurde ein neuer Kesseltauschbonus eingeführt, den man erhält wenn ein alter Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen effizienten Brennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.

Kombinationsbonus
Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.

Brennwertkessel
 
Holzpelletkessel

Biomasseanlagen
Die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wurde wieder eingeführt. Es können nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel gefördert werden. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

Die bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

 

Wärmepumpen
Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist die Wärmeleistung der Wärmepumpe und nicht wie bisher die Wohnfläche bzw. Nutzfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt bei mindestens 900 Euro (Luft/Wasser-Wärmepumpe) bis hin zu 11.400 Euro (Wasser/Wasser-Wärmepumpe, Sole/Wasser-Wärmepumpe).

Wärmepumpe
 

Ab wann gelten die neuen Konditionen?

Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Anträge müssen auf den aktuellen Antragsformularen gestellt werden. Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde).


Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Es können nur effiziente Anlagen gefördert werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind.


Antragsformulare

Antragsformulare stehen auf der BAFA-Seite als Download für den Postweg zur Verfügung. Anträge auf Förderung einer Solarkollektoranlage können auch online gestellt werden.


Wann muss der Antrag beim BAFA gestellt werden?

Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Eine Ausnahme gilt für die Innovationsförderung – Erstinstallation von großen Solarkollektoranlagen und Innovationsförderung für Biomasseanlagen – hier müssen die Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme den Antrag stellen.

BAFA Förderampel

BAFA Förderampel
In den Jahren 2009 bis 2012 wird die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen Euro jährlich gefördert (§ 13 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Ein Großteil hiervon ist für das Marktanreizprogramm vorgesehen. Den aktuellen Stand des noch verfügbaren Förderbudgets für das laufende Jahr erfahren Sie auf der "BAFAFörderampel".

Wo gibt es weitere Informationen und Antragsformulare?
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29 - 35, 65760 Eschborn, Internet: www.bafa.de.

Unter der Service-Nummer 06196 908-625 (Tarif aus dem Fest- oder Mobilnetz) werden Fragen zum Marktanreizprogramm beantwortet und weitergehende Informationen erteilt. Die Anträge können per Post oder telefonisch bestellt sowie aus dem Internet geladen werden.

Artikel weiterempfehlen

Die von Ihnen in diesem Formular eingegebenen Daten werden ausschließlich zu übertragungszwecken verwenden.